Platzordnung des V.S.G. Offenbach e.V.
1. Das Übungsgelände darf nur mit geimpften und versicherten Hunden betreten werden. Läufige Hündinnen dürfen (aus verständlichen Gründen) nicht auf das Vereins- und Übungsgelände.
2. Der Übungsplatz darf nur mit stabilem und sicherem Schuhwerk und NUR mit dem/der Hundetrainer/in betreten werden.
3. Verunreinigungen des Platzes sind vom Hundeführer sofort zu entfernen. Hunde sollten sich auf dem gesamten Vereinsgelände nicht entleeren. Das Markieren der Rüden ist zu unterbinden – deshalb vor der Übungsstunde bitte Gassi gehen.
4. Auf dem Übungsgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
5. Hunde müssen auf dem Vereinsgelände angeleint bleiben. Flexi-Ausziehleinen sind auf dem Vereinsgelände verboten.
6. Hunde dürfen nur ins Vereinsheim oder auf die Terrasse, wenn sie ordentlich und still unter dem Tisch liegen bleiben.
7. Den Anweisungen des jeweiligen Übungswartes ist Folge zu leisten.
8. Es ist verboten, Hunde zu schlagen oder zu misshandeln. Ebenso ist das Tragen und Anwenden von Stachelhalsbändern und Reizgeräten auf dem gesamten Vereinsgelände verboten.
9. Eltern haften für ihre Kinder.
10. Das Parken auf dem Vereinsgelände ist nur dem Vorstand, den Ausbildern sowie dem Theken- und Küchendienst gestattet.
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